Punkt C lit e Gehaltstafel KV-Handelsangestellte, § 25 KO - Im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein anteiliger Überbezug von Sonderzahlungen stets rückverrechnet werden, wenn sich im anzuwendenden KV keine Rückverrechnungsregelung findet (vgl OGH 10.04.2003, 8 ObA 10/03h, ARD 5436/1/2003). Regelt hingegen der KV die Frage der anteilsmäßigen Rückverrechnung ausdrücklich, kommt eine Rückverrechnung nur in den im KV vorgesehenen Fällen in Betracht.