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Anspruch auf Überstundenentgelt

ArbeitsrechtARD 5501/3/2004 Heft 5501 v. 2.6.2004

§ 1154 ABGB, § 6, § 10 AZG - Für die Verpflichtung zur Zahlung von Überstunden ist es nicht erheblich, ob eine schriftliche Bestätigung durch den Vorgesetzten des Arbeitnehmers vorliegt. Ein Anspruch auf Überstundenbezahlung ist bereits dann gegeben, wenn Überstunden ausdrücklich oder schlüssig angeordnet wurden, oder wenn der Arbeitgeber Arbeitsleistungen entgegennahm, die auch bei richtiger Einteilung der Arbeit nicht in der normalen Arbeitszeit erledigt werden konnten.

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