§ 1014 ABGB - Fallen Teile einer Musikanlage, die ein als Musiker beschäftigter Arbeitnehmer mit stillschweigender Zustimmung des Arbeitgebers im Veranstaltungssaal zurückgelassen hat, einem Brand zum Opfer, hat der Arbeitnehmer keinen auf § 1014 ABGB gestützten Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Schadens durch den Arbeitgeber.
OGH 18.09.2003, 8 ObA 81/03z