DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 3/2004
Schon bisher musste der Dienstgeber bei einer Entsendung in die EU bzw den EWR bis zu einer Dauer von 3 Monaten selbst die Formblätter E 101 (Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften) und E 128 (Bescheinigung über den Sachleistungsanspruch) ausfertigen. Dies soll auch weiterhin so bleiben.