Nicht alles, was üblich ist und am Markt beobachtet werden kann, ist rechtlich erlaubt. Nicht alles, was angemessen ist, muss auch üblich sein. Nicht alles, was sich als unangemessen herausstellt, muss rechtswidrig sein. Dr. Maximilian Eiselsberg und Dr. Thomas Haberer beschäftigen sich in diesem Artikel mit der Angemessenheit der Vorstandsvergütung, die nicht nur durch den Markt und die vom Gesetzgeber abgesteckten Grenzen bestimmt wird, sondern für die auch die Selbstregulierungsmechanismen im Rahmen der aktuellen Corporate Governance-Diskussion Präzisierungen gebracht haben. (RWZ 2004/17, Seite 65, Heft 3)