§ 879 ABGB - Die einzelvertragliche Vereinbarung einer Präklusivfrist (Verfallsfrist) für Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag ist grundsätzlich zulässig. Sie ist allerdings dann iSd § 879 Abs 1 ABGB sittenwidrig, wenn sie zum Nachteil des Arbeitnehmers gegen zwingende gesetzliche Fristbestimmungen verstößt oder wenn durch eine unangemessen kurze Ausschlussfrist die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschwert würde.