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KV-Abschluss für Arbeitnehmer in der Mineralölindustrie

ArbeitsrechtARD 5469/1/2004 Heft 5469 v. 30.1.2004

KV-Mineralölindustrie - Für die Arbeiter und Angestellten der erdölverarbeitenden Industrie werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie die Ist-Löhne und Ist-Gehälter ab 1. 2. 2004 um 2,1 %, mindestens jedoch € 50,-, erhöht. Um denselben Prozentsatz werden die Aufwandsentschädigungen, die Zuschläge und Zulagen sowie die Lehrlingsentschädigungen angehoben. Weiters erhalten alle Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe von € 425,-, die spätestens bis 31. 3. 2004 gewährt werden muss. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Einmalzahlung aliquot, Lehrlinge erhalten € 200,-.

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