DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 2003/11
In einer Entscheidung zum EFZG hat der OGH 1996 entschieden, dass Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, im Erkrankungsfall nicht vom Anspruchskontingent des EFZG abgezogen werden dürfen. Sie sind somit nicht auf die im EFZG festgelegte Anspruchsdauer anzurechnen (vgl. OGH 12.06.1996, 9 ObA 2060/96y , ARD 4775/37/96).