Die Besteuerung der Unfallrenten wurde vom VfGH aufgrund einer fehlenden Übergangsbestimmung aufgehoben und endet mit 31. 12. 2003 (vgl. VfGH 07.12.2002, G 85/02, ARD 5368/27/2003). Einer Information des BMSG vom 31. 10. 2003 ist nun zu entnehmen, dass keine gesetzliche Neuregelung erfolgen wird. Das heißt, dass die Unfallrenten ab 1. 1. 2004 wieder völlig steuerfrei sind.