§ 11 Abs 1 und Abs 3 KGG - Die durch Stichtagsregelungen im KGG bedingte unterschiedliche Anspruchsdauer auf Karenzgeld je nach dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes verstößt nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz.
OGH 27.05.2003, 10 ObS 128/03a