§ 4 Abs 2 ASVG - War einem technischen Zeichner, der sich mittels „Wertkontraktes“ zur Herstellung von Zeichnungen, Plänen und Stücklisten für den Zeitraum von einem Jahr verpflichtet hat, der Arbeitsort vertraglich vorgegeben und bestand ein Recht des Dienstgebers zu kontrollieren, ob sich der Dienstnehmer am vereinbarten Arbeitsort aufhielt, liegt auch dann eine Bindung an Vorschriften über die Ausübung der Beschäftigung an einem bestimmten Arbeitsort vor, wenn der Dienstnehmer seine Tätigkeit in der Praxis gelegentlich auch zu Hause ausgeübt hat.