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Versicherungspflicht von Hilfsarbeitern

SozialversicherungARD 5448/10/2003 Heft 5448 v. 4.11.2003

§ 4 Abs 2 ASVG - Die Charakterisierung einer Tätigkeit als solche eines Hilfsarbeiters (hier: Maurerhilfsarbeiten) indiziert zwar im Allgemeinen ein ihr zugrunde liegendes Beschäftigungsverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG, doch müssen auch manuelle Arbeiten nicht notwendig in persönlicher Abhängigkeit verrichtet werden. Ob dies der Fall ist, hängt vielmehr von der konkreten Gestaltung der Beschäftigung ab.

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