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Unechte Aufwandsentschädigung - Pfändbarkeit

ArbeitsrechtARD 5447/6/2003 Heft 5447 v. 31.10.2003

§ 290 Abs 1 Z 1 EO - Bezüge, die der Verpflichtete als Vertragsarzt von einem Sozialversicherungsträger erhält, stellen keine (auch nicht teilweise) unpfändbaren Aufwandsentschädigungen iSd § 290 Abs 1 Z 1 EO dar. Aufwandsentschädigungen müssen als solche bezahlt werden, um unpfändbar zu sein.

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