§ 2 Abs 1a und Abs 1b, § 2a Abs 7 GlBG - Über 1 ½ Jahre anhaltende gravierende sexuelle Übergriffe des Arbeitgebers auf eine zu Beginn der Belästigungen erst 15 Jahre alte Auszubildende verstoßen massiv gegen den besonderen arbeits- und strafrechtlichen Schutz Jugendlicher, sodass ein Schadenersatz von € 4.360,- gerechtfertigt ist. Ob die psychische Beeinträchtigung der Arbeitnehmerin - hier: Nervosität, Depressionen, Ess- und Schlafstörungen, Beziehungsstörungen sowie andere psychosomatische Beschwerden, wie etwa Ekelgefühle und Waschzwang - Krankheitswert erreicht hat, ist nicht entscheidend.