§ 17 Abs 1 bis Abs 3 EStG - Nach Ansicht des BMF ist die in § 17 Abs 3 EStG vorgesehene „Sperrfrist“ von 5 Wirtschaftsjahren hinsichtlich der Anwendung der Pauschalierung nach § 17 Abs 1 EStG aufgrund der dieser Bestimmung innewohnenden Zielsetzung, ein aus Gesichtspunkten der Steueroptimierung veranlasstes Wechseln der Gewinnermittlung einzuschränken, nur in Fällen des freiwilligen Wechsels von der Pauschalierung zur regulären Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. zur Bilanzierung anzuwenden.