§ 4 Abs 1 EStG - Für das Vorliegen der Eigenschaft einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen genügt es, dass die Beteiligung den Betriebszweck des Einzelunternehmens fördert oder zwischen den beiden Unternehmen enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen, somit eine wirtschaftliche Nebenordnung der beiden Unternehmen vorliegt.
VwGH 18.09.2003, 2001/15/0008, 2001/15/0009