§ 27 Z 1 AngG - Hat ein Geschäftsführer, der als Chefkoch für den Wareneinkauf zuständig ist, trotz mehrfacher Aufforderung nicht nur keine Maßnahmen zur Kosteneinsparung beim Wareneinkauf gesetzt, sondern durch den - ohne Preisverhandlungen und Einholung von Konkurrenzofferten zu drastisch überhöhten und nicht nachvollziehbaren Preisen vorgenommenen - Einkauf bei seinem ständigen Hauptlieferanten den Interessen des Arbeitgebers massiv geschadet, was sich auch daran zeigt, dass die Kosten des Wareneinsatzes bei etwa gleicher Anzahl von Bewirtungen nach der Dienstfreistellung des Arbeitnehmers deutlich sanken, ist der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG verwirklicht. OGH 19.09.2002, 8 ObA 192/02x.