§ 22 BAO - Der Verkauf von Wirtschaftsgütern bei gleichzeitiger Rückmietung derselben (Sale and lease back) führt in der Regel zur Verbesserung der Liquidität des Verkäufers und kann als sinnvolle rechtliche Gestaltung angesehen werden. In dieser Vorgangsweise ist daher noch kein Missbrauch zu erblicken.