§ 82, § 83 EStG, § 257, § 290 BAO - Ist ein Arbeitnehmer einer Berufung des Arbeitgebers gegen eine Lohnsteuernachforderung beigetreten, so ist die über die Berufung ergehende Erledigung vor dem Hintergrund des § 290 BAO, wonach im Berufungsverfahren nur einheitliche Entscheidungen getroffen werden können, dem Berufungswerber und dem Beigetretenen gegenüber einheitlich zu erlassen. Im vorliegenden Fall hat die belangte Behörde eine Berufungserledigung jedoch unter Bezugnahme auf eine Berufung des Arbeitnehmers ausschließlich gegenüber dem Arbeitnehmer getroffen und den angefochtenen Bescheid damit mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet. VwGH 04.06.2003, 99/13/0178. (Bescheid aufgehoben)