§ 2 EStG, § 2 UStG, § 167, § 288 Abs 1 lit d BAO - Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer sind Leistungen demjenigen zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt; Leistender ist, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist.
§ 2 EStG, § 2 UStG, § 167, § 288 Abs 1 lit d BAO - Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer sind Leistungen demjenigen zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt; Leistender ist, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist.