§ 3 Abs 1, § 28 AuslBG - Die bloße Anweisung an einen ausländischen Arbeitnehmer, vor Erhalt einer Beschäftigungsbewilligung nicht zu arbeiten, kann den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung befreien, ein wirksames Kontrollsystem einzurichten oder Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen des AuslBG zu treffen; eine solche Anweisung würde diese Pflicht in unzulässiger Weise auf die betroffene Arbeitskraft überwälzen. VwGH 27.03.2003, 2000/09/0089. (Beschwerde abgewiesen)