§ 3 Abs 5, § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG - Ist die Tätigkeit eines ausländischen Arbeitnehmers, der nach den Angaben des Arbeitgebers als Volontär beschäftigt wurde, nach dem maßgeblichen wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhaltes einer der in § 2 Abs 2 AuslBG angeführten Beschäftigungsarten zuzuordnen, ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob es sich dabei um Hilfsarbeiten oder einfache angelernte Tätigkeiten gehandelt hat, in welchem Falle gemäß § 3 Abs 5 AuslBG die rechtliche Qualifikation als Volontariat ausgeschlossen wäre.