In dieser Entscheidungsbesprechung zu OGH 22.05.2003, 8 ObA 161/02p, ARD 5441/5/2003, teilt der Autor Dr. Thomas Talos, LL.M., Wien, die Auffassung des OGH, dass die Aliquotierungsregelung des § 16 Abs 1 AngG auf Aktienoptionen nicht anzuwenden und die Vereinbarung des Optionsverlustes bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Wartezeit daher zulässig sei.