§ 16 AngG, § 879 ABGB - Die Vereinbarung in Aktienoptionsbedingungen, dass ein Arbeitnehmer die ihm eingeräumte Option zum Erwerb von Unternehmensaktien erst nach Ablauf einer Wartezeit von 5 Jahren in Anspruch nehmen kann und der Anspruch bei einer innerhalb dieser Wartezeit ausgesprochenen Arbeitgeberkündigung verfällt, ist nicht sittenwidrig und damit zulässig.
OGH 22.05.2003, 8 ObA 161/02p