Art 9 MRK - Lehrerinnen darf das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht an staatlichen Schulen nicht ohne ein entsprechendes Gesetz verboten werden.
Bundesverfassungsgericht/BRD 24.09.2003, 2 BvR 1436/02
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht zwar untersagt werden darf, es dazu aber auf Landesebene eines entsprechenden Verbotsgesetzes bedarf. Den Landesgesetzgebern ist es allerdings freigestellt, diese fehlende Grundlage zu schaffen und mit einer „zumutbaren Regelung“ das zulässige Maß religiöser Bezüge in der Schule neu zu bestimmen.