§ 131b ASVG, Satzung der Betriebskrankenkasse Austria Tabak - Da der in der Satzung 2000 der Betriebskrankenkasse Austria Tabak geregelte pauschale Kostenzuschuss für medizinische Hauskrankenpflege von € 8,72 pro Tag die tatsächlichen Behandlungskosten nicht entsprechend berücksichtigt, bestehen gegen diese Regelung ebenso Bedenken wegen Gesetzwidrigkeit wie gegen die vorgesehene Vorfinanzierung der Behandlungskosten durch den Versicherten.