§ 1 IESG, Art 4 RL 80/987/EWG - EswidersprichtdemGemeinschaftsrecht, dass ein Arbeitnehmer, der an derGmbH, bei der angestellt ist, eineerhebliche Beteiligunghält, ohne jedoch über einen beherrschenden Einfluss auf diese Gesellschaft zu verfügen, aufgrund der österreichischen Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen seinenAnspruch aufInsolvenz-Ausfallgeld verliert, wenn er nach Eintritt der ihmerkennbaren Kreditunwürdigkeitder Gesellschaft das ihm zustehende laufende Arbeitsentgelt währendmehr als 60 Tagen nichternsthafteinfordert.