vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kostenersatz im Drittschuldnerverfahren - protokollierte Drittschuldnererklärung

LohnpfändungARD 5433/6/2003 Heft 5433 v. 12.9.2003

§ 301 Abs 2 und Abs 3 EO - Die Regelung des § 301 Abs 2 EO, wonach der Drittschuldner seine Erklärung nicht nur direkt dem Exekutionsgericht und in Abschrift an den betreibenden Gläubiger übersenden kann, sondern die Drittschuldnererklärung auch vor dem Exekutionsgericht oder dem Bezirksgericht seines Aufenthaltes zu Protokoll geben kann, steht der Rechtsansicht nicht entgegen, dass der Drittschuldner trotz Obsiegens im Drittschuldnerprozess zum Ersatz der Kosten des Verfahrens verpflichtet ist, wenn er die Drittschuldnererklärung zwar dem Gericht, nicht aber dem betreibenden Gläubiger übersendet hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte