§ 61 Abs 1 Z 1 ASGG, § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG - Gemäß § 61 Abs 1 Z 1 ASGG hemmt die rechtzeitige Erhebung der Berufung gegen das erste Urteil des Gerichts 1. Instanz nur den Eintritt der Rechtskraft, nicht jedoch den Eintritt der Verbindlichkeit der Feststellung, den der Rechtsgestaltungswirkung oder den der Vollstreckbarkeit in Rechtsstreitigkeiten über den Fortbestand des Dienstverhältnisses und daraus abgeleiteter Ansprüche auf das rückständige laufende Entgelt.