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Aufwandersatz im Verfahren vor dem VwGH

Neueste MeldungenARD 5421/3/2003 Heft 5421 v. 29.7.2003

Mit der Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor dem VwGH (VwGH-Aufwandersatzverordnung 2003) wird ab 1. 8. 2003 u.a. der Kostenersatz für den Schriftsatzaufwand, den Verhandlungsaufwand und die Aufenthaltskosten der jeweils obsiegenden Partei festgelegt. BGBl II 2003/333, ausgegeben am 18.07.2003.

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