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Aufwandersatz im Verfahren vor dem UVS

Neueste MeldungenARD 5421/4/2003 Heft 5421 v. 29.7.2003

Mit der Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten über Beschwerden wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (UVS-Aufwandersatzverordnung 2003) wird ab 1. 8. 2003 u.a. der Kostenersatz für den Schriftsatzaufwand und den Verhandlungsaufwand der jeweils obsiegenden Partei festgelegt. BGBl II 2003/334, ausgegeben am 18.07.2003.

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