§ 3 Abs 1 Z 5 lit a und Abs 2, § 41 EStG - Auch wenn ein Abgabepflichtiger nach unterjähriger Beendigung seines Dienstverhältnisses neben dem Arbeitslosengeld weiterhin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Form eines monatlichen Zuschusses aufgrund eines Sozialplanes seines früheren Dienstgebers erhalten hat (hier: 1. 8. bis 31. 12. 1995), sind seine Aktivbezüge (hier: 1. 1. bis 31. 7. 1995) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes bei der Arbeitnehmerveranlagung auf einen Jahresbetrag umzurechnen.