Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen (Dienstgeberabgabegesetz - DAG) erlassen und dasASVG geändertwird
BGBl I 2003/28, ausgegeben am 30.05.2003
Der VfGH hat mit Erkenntnis VfGH 07.03.2002, G 219/01,ARD 5299/24/2002, die in § 53a ASVG enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich des pauschalierten Dienstgeberbeitrages für geringfügig Beschäftigte in der Kranken- und Pensionsversicherung als verfassungswidrig aufgehoben. DieseAufhebungtrat mit Ablauf des31. 3. 2003in Kraft. Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des pauschalierten Dienstgeberbeitrages (§ 53a Abs 1 Z 2 und Abs 2 ASVG) bis einschließlich 31. 3. 2003 zur Gänze weiterhin anzuwenden waren.