§ 14 Abs 1 BAO, § 12 Abs 10 UStG - Bei der Berichtigung eines Vorsteuerabzuges, die durch den Verkauf einer Liegenschaft samt Wirtshaus, allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör sowie den vorhandenen Gast- und Herbergseinrichtungen ausgelöst wird, handelt es sich um eine durch den Verkauf des Grundstücks bzw. des Unternehmens entstandene Umsatzsteuer, die vom Haftungstatbestand des § 14 Abs 1 lit a BAO erfasst wird.