Die Verordnung des BMWA, mit der die Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung (BHZÜV) geändert wird, wurde nunmehr im Wesentlichen unverändert gegenüber dem Entwurf (siehe bereits ARD 5374/1/2003) im Bundesgesetzblatt kundgemacht. BGBl II 2003/249, ausgegeben am 20.05.2003.