vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb

Lohnsteuer und AbgabenARD 5405/18/2003 Heft 5405 v. 23.5.2003

§ 21 Abs 1 Z 1, § 23 EStG - Die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft erfasst nur Tätigkeiten, die auf die planmäßige Nutzung der Naturkräfte gerichtet sind und Urproduktion darstellen. Die Erbringung von Dienstleistungen - mögen sie ihres Typus wegen auch zur land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit zählen - stellt keine Urproduktion dar und führt daher nicht zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte