Art 14, Art 15 DBA-Schweiz - Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft als Unternehmensberater in die Schweiz entsandt, unterliegen die Dienstnehmerbezüge der schweizerischen Besteuerung, wenn der Dienstnehmer sich in dem betreffenden Jahr länger als 183 Tage in der Schweiz aufhält (Art 15 Abs 2 DBA-Schweiz). Hiebei ist unerheblich, ob diese Aufenthaltszeit der Erzielung seiner Einkünfte dient oder nicht.