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Verfall arbeitsrechtlicher Ansprüche

Experten-ForumDr. Thomas RauchARD 5404/5/2003 Heft 5404 v. 20.5.2003

Verfall

Fragliche arbeitsrechtliche Ansprüche sollen möglichst rasch geklärt werden. Umso mehr Zeit nach der angeblichen Fälligkeit eines Anspruchs abläuft, umso schwieriger wird die Aufklärung des angeblichen Anspruchs. Falls etwa Überstundenentgelte erstmals 2 Jahre nach der angeblichen Fälligkeit behauptet werden, wird es kaum mehr feststellbar sein, ob an den angegebenen Tagen tatsächlich Überstunden geleistet wurden bzw. erforderlich waren.

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