vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsausgaben für Wiederaufforstung bei Gewinnpauschalierung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5404/14/2003 Heft 5404 v. 20.5.2003

§ 4 Abs 8, § 17 EStG - Sofern ein Abgabepflichtiger eine Durchschnittssatzgewinnermittlung iSd § 17 EStG in Anspruch nimmt, begibt er sich damit des Rechtes, seine tatsächlichen Betriebsausgaben geltend zu machen. Er kann also nicht den pauschal ermittelten Gewinn um gesondert geltend gemachte Betriebsausgaben, welcher Art immer, kürzen. Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen lediglich dann, wenn entweder die betreffende Durchschnittssatzverordnung ausdrücklich bestimmte Betriebsausgaben gesondert zum Abzug zulässt oder wenn nach dem letzten Satz des § 17 Abs 5 Z 3 EStG nur bestimmte andere Betriebsausgaben pauschaliert werden (vgl. VwGH 16. 12. 1999, 95/15/0011, ARD 5161/21/2000).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte