Ausgewählte Rückstellungen und das Steuerrecht - Vergleich mit geltendem Handelsrecht und den EStR 2000 Nach den EStR 2000 werden einige Rückstellungen steuerlich anerkannt, die sich an der Grenze zu ansonsten nicht absetzbaren Aufwandsrückstellungen befinden. In diesem Artikel beschäftigt sich der Autor, Dkfm. Dr. Karl Barborka, Wien, u.a. mit Rückstellungen für Funktionsprüfungen und Wartungen, Werbeaufwendungen aufgrund von Franchise- oder Lizenzvertragsverpflichtungen, Gutscheinmünzen, Pfandgelder, Rücktransport- und Reinigungskosten, Überverzinslichkeit, Umstrukturierungsmaßnahmen und Sozialplan sowie Drohverlustrückstellungen. (RdW 2003/190, S. 231, Heft 4)