§ 82 lit d GewO - Entnimmt ein Arbeitnehmer in der Meinung, dies sei rechtens, einer Kiste im Betrieb (hier: Bäckerei) Vortagsware für seine Familie und zum Verschenken an Kunden, liegt kein Entlassungsgrund vor, weil es an der Tatbestandsmäßigkeit des Diebstahls und der Veruntreuung fehlt.
OGH 22.01.2003, 9 ObA 251/02f