§ 16 Abs 1 Z 9, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Aufwendungen eines Fachlehrers an einer landwirtschaftlichen Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft für die Teilnahme an einer Weinbaustudienreise nach Argentinien und Chile mit typischem Mischprogramm sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen (vgl. VwGH 28. 3. 2001, 2000/13/0194, ARD 5219/29/2001), auch wenn es sich bei den Teilnehmern an der Studienreise ausschließlich um Absolventen der Schule handelt, an der der Abgabepflichtige tätig ist, und es keinen Teilnehmer in der Reisegruppe gibt, der nicht selbst aktiv in den Weinbau involviert ist, was auch für Ehepartner und Kinder gilt, die ihrerseits wiederum Weinbauern, Kellermeister oder Fachlehrer an der Fachschule sind. Gerade die daraus abzuleitende Verbundenheit der Reiseteilnehmer untereinander rückt die Veranstaltung durch das mit der Studienreise verbundene Erlebnis des gemeinschaftlichen Besuches eines fremden Kontinents noch näher in den Bereich eines der Lebensführung zuzuordnenden erfreuenden Gemeinschaftserlebnisses, als dies ohne eine solche Verbundenheit der Reiseteilnehmer der Fall wäre. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0180. (Beschwerde abgewiesen)