§ 16 Abs 1 Z 9, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Die Aufwendungen eines Lehrers für politische Bildung für eine Studienreise nach New York, bei der u.a. Besuche des Hauptquartiers der Vereinten Nationen und der New York Stock Exchange auf dem Programm stehen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da solche Programmpunkte auch für einen politisch oder wirtschaftlich allgemein Interessierten nicht ohne jegliche Anziehungskraft sind und somit eine in den Bereich der privaten Lebensführung zu verweisende Reise mit Mischprogramm vorliegt.