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Während des Zivildienstes eingetretene Behinderung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5402/28/2003 Heft 5402 v. 13.5.2003

§ 2 Abs 1 lit c FLAG - Tritt die Erwerbsunfähigkeit bei einem volljährigen Kind zwar vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, jedoch nach Vollendung des 21. Lebensjahres ein (hier: während der Ableistung des Zivildienstes), besteht kein Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe.

VwGH 22.05.2002, 2002/15/0022

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