Verordnung des BMF betreffend die elektronische Übermittlung von Voranmeldungen
BGBl II 2003/226, ausgegeben am 23. 4. 2003
Aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 21 Abs 1 UStG idF BGBl I 2003/10, ARD 5393/12/2003, hat der BMF nun eine Verordnung erlassen, die festlegt, dass die elektronische Übermittlung der Voranmeldungen erstmals für Voranmeldungen für den Zeitraum April 2003 (abzugeben bis 15. Juni, bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum bis 15. August) und über FinanzOnline zu erfolgen hat.