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Erwerbsunfähigkeit - lang andauernde Krankenstände

ARD 5394/18/2003 Heft 5394 v. 8.4.2003

Erwerbsunfähigkeit - lang andauernde Krankenstände

§ 124 Abs 1 BSVG - Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit nach § 124 Abs 1 BSVG ist an strengere Voraussetzungen geknüpft als die Begriffe der Invalidität und der Berufsunfähigkeit nach dem ASVG; Erwerbsunfähigkeit liegt danach erst bei gänzlicher Unfähigkeit zu einem regelmäßigen Erwerb vor.

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