§ 24 EStG, § 34 Abs 1 FinStrG - Bei der Beurteilung der Frage, ob bei einem Arzt eine Betriebsaufgabe vorliegt und somit ein Aufgabegewinn zu ermitteln ist, kann sich die Abgabenbehörde allein an die nach außen in Erscheinung tretenden Umstände halten, wobei die Eintragung eines Arztes in die Ärzteliste allein noch kein Indiz für dessen selbständige Tätigkeit darstellt.
VwGH 19.02.2002, 2000/14/0167