Die Anwendbarkeit des BMVG bei Betriebsübergängen. Artikel von Dr. Theodor Tomandl, Wien. Das BMVG enthält keine ausdrückliche Regelung, welche MV-Kasse für jene Arbeitnehmer zuständig ist, die im Zuge eines Betriebsübergangs zu einem anderen Unternehmen wechseln. In diesem Artikel wird als Lösungsvorschlag aufgezeigt, dass nach dem Grundpinzip „nur eine MV-Kasse für einen Arbeitgeber“ die MV-Kasse des aufnehmenden Unternehmens zuständig wäre, gleichzeitig wird aber auch deutlich gemacht, dass diese Frage einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedürfte. (ZAS 2003/4, Heft 1)