vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BMVG-Beitragspflicht während des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes

ARD 5392/10/2003 Heft 5392 v. 1.4.2003

Der Arbeitnehmer hat jeweils für die Dauer des Präsenz 1)- oder Ausbildungsdienstes nach § 19, § 37, § 38 und § 65 WehrG bzw. jeweils für die Dauer des Zivildienstes nach § 7a Zivildienstgesetz (ZDG) sowie für die Dauer des Ausbildungsdienstes nach § 12b ZDG bei weiterhin aufrechtem Dienstverhältnis Anspruch auf eine Beitragsleistung durch den Arbeitgeber in der Höhe von 1,53% der fiktiven Bemessungsgrundlage in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (KBG = € 14,53/Tag). (§ 7 Abs 1 und Abs 2 BMVG)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte