§ 14 Abs 2 lit c BAG - Die rechtskräftig ausgesprochene Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages bewirkt gemäß § 879 Abs 1 ABGB dessen Nichtigkeit und beendet damit das Lehrverhältnis rückwirkend. Der Lehrling hat dann einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf ein der tatsächlichen Verwendung - hier als Lehrling - entsprechendes angemessenes Entgelt.
OGH 19.12.2002, 8 ObA 216/02a