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Rechtsfolgen der verweigerten Eintragung eines Lehrvertrages

ARD 5392/3/2003 Heft 5392 v. 1.4.2003

§ 14 Abs 2 lit c BAG - Die rechtskräftig ausgesprochene Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages bewirkt gemäß § 879 Abs 1 ABGB dessen Nichtigkeit und beendet damit das Lehrverhältnis rückwirkend. Der Lehrling hat dann einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf ein der tatsächlichen Verwendung - hier als Lehrling - entsprechendes angemessenes Entgelt.

OGH 19.12.2002, 8 ObA 216/02a

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